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   BPatG, 30.07.2003 - 20 W (pat) 305/02   

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BPatG, 30.07.2003 - 20 W (pat) 305/02 (https://dejure.org/2003,17889)
BPatG, Entscheidung vom 30.07.2003 - 20 W (pat) 305/02 (https://dejure.org/2003,17889)
BPatG, Entscheidung vom 30. Juli 2003 - 20 W (pat) 305/02 (https://dejure.org/2003,17889)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.02.1998 - X ZB 6/97

    "Polymermasse"; Prüfung eines Patents in veränderter Fassung

    Auszug aus BPatG, 30.07.2003 - 20 W (pat) 305/02
    Da die von der Patentinhaberin in der mündlichen Verhandlung vorgenommenen Änderungen der Patentansprüche das Merkmal "frühestmöglich" nicht berühren, liegt auch keine Änderung vor, deren patentrechtliche Zulässigkeit ohne Beschränkung auf die Widerrufsgründe des § 21 Abs. 1 PatG zu prüfen wäre, vergleiche BGH GRUR 1998, 901 - Polymermasse.
  • BGH, 11.11.1980 - X ZR 58/79

    Spinnturbine II

    Auszug aus BPatG, 30.07.2003 - 20 W (pat) 305/02
    Das Patentgesetz fordert nicht, daß ein Anspruchsgegenstand die in der Beschreibung gestellte Aufgabe lösen muß (beispw BGH GRUR 1981, 186 -Spinnturbine II).
  • BPatG, 20.01.1997 - 20 W (pat) 55/95

    Patentanmeldung - Technische Fähigkeiten des Anspruchsgegenstands

    Auszug aus BPatG, 30.07.2003 - 20 W (pat) 305/02
    Ein eventueller Widerspruch zur in der Beschreibung angegebenen Aufgabe könnte durch deren Anpassung an das Beanspruchte beseitigt werden und verlangt nicht Ergänzungen im Patentanspruch (Senat GRUR 1997, 523 - Faksimile-Vorrichtung).
  • BPatG, 16.12.2013 - 15 W (pat) 33/08

    Batterieüberwachungsgerät - Patentbeschwerdeverfahren -

    Wenn ein Anspruchsmerkmal allgemein und breit gefasst ist, so dass viele Aspekte und Realisierungen des Standes der Technik darunter fallen, handelt es sich nicht um eine Frage der Klarheit, sondern der Neuheit und der erfinderischen Tätigkeit (vgl. BPatG, 20 W (pat) 305/02, Beschluss vom 30. Juli 2003, BPatGE 47, 163-167 - Frühestmöglicher Auslösezeitpunkt; Schulte PatG, 9. Auflage, § 34 Rdn. 140).

    Ein eventueller Widerspruch in der Beschreibung kann durch deren Anpassung im Rahmen der ursprünglichen Offenbarung an das Beanspruchte beseitigt werden (vgl. BPatG, 20 W (pat) 305/02, Beschluss vom 30. Juli 2003, BPatGE 47, 163-167 - Frühestmöglicher Auslösezeitpunkt).

  • BPatG, 25.03.2014 - 35 W (pat) 428/12

    Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Korrosionsschicht und

    Er ist auch aus dem Patentrecht nicht bekannt (vgl. zuletzt BPatG Mitt. 2014, 126 bis 132, 1. und 3. Ls. i. V. m. V.1.b) - Batterieüberwachungsgerät; im Übrigen die Beschlüsse des Bundespatentgerichts vom 8. Juli 2009, Az.: 20 W (pat) 17/05, und vom 15. April 2009, Az.: 20 W (pat) 71/04, und bereits BPatGE 47, 163 ff.).

    Denn wenn ein Anspruchsmerkmal allgemein und breit gefasst ist, so dass viele Aspekte und Realisierungen des Standes der Technik darunter fallen, handelt es sich dabei nicht um eine Frage der Klarheit, sondern vielmehr der Neuheit und des erfinderischen Schritts (vgl. BPatGE 47, 163 bis 167 - Frühestmöglicher Auslösezeitpunkt).

  • BPatG, 01.07.2014 - 3 Ni 14/13

    Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung

    Denn wenn ein Anspruchsmerkmal allgemein und breit gefasst ist, so dass viele Aspekte und Realisierungen des Standes der Technik darunter fallen, handelt es sich dabei nicht um eine Frage der Klarheit, sondern vielmehr der Neuheit und der erfinderischen Tätigkeit (vgl. BPatGE 47, 163, 1. Ls. - Frühestmöglicher Auslösezeitpunkt).
  • BPatG, 26.02.2004 - 2 Ni 38/02
    Denn breit gefasste Angaben im Anspruch sind keine Frage seiner Klarheit und somit Ausführbarkeit, sondern eine Frage der erfinderischen Tätigkeit (BPatG, Beschluss vom 30. Juli 2003 - 20 W (pat) 305/02).
  • BPatG, 28.10.2004 - 2 Ni 38/02
    Denn breit gefasste Angaben im Anspruch sind keine Frage seiner Klarheit und somit Ausführbarkeit, sondern eine Frage der erfinderischen Tätigkeit (BPatG, Beschluss vom 30. Juli 2003 - 20 W (pat) 305/02).
  • BPatG, 06.07.2015 - 15 W (pat) 27/12

    Patentfähigkeit des erteilten Patents mit der Bezeichnung "Verfahren zur

    Sind in einem Patentanspruch unterschiedliche Lösungen der gleichen erfinderischen Idee über die eine Verknüpfung oder eine Alternative ausdrückende Konjunktion "und/oder" verbunden, stellt eine daraus resultierende Breite des Patentanspruchs keine Frage der Klarheit, sondern eine Frage der Neuheit und erfinderischen Tätigkeit dar (vgl. auch 20 W (pat) 305/02).
  • BPatG, 24.06.2009 - 15 W (pat) 37/04
    Die mit einer solchen Formulierung verbundene begriffliche Breite ist nach ständiger Rechtsprechung aber nicht eine Frage der Klarheit, wenn ein Anspruchsmerkmal allgemein und breit gefasst ist, so dass viele Aspekte und Realisierungen darunterfallen, sondern eine Frage der Neuheit und erfinderischen Tätigkeit und ist deshalb im Rahmen der Prüfung auf Neuheit und erfinderischen Tätigkeit zu berücksichtigen (BPatG 20 W (pat) 305/02 - Faksimile-Vorrichtung; in GRUR 1997, 523).
  • BPatG, 03.03.2009 - 17 W (pat) 24/05
    Ist ein Anspruchsmerkmal allgemein und breit gefasst, so dass viele Aspekte und Realisierungen darunter fallen, handelt es sich nicht um eine Frage der Ausführbarkeit oder der Klarheit, sondern der Neuheit und der erfinderischen Tätigkeit (vgl. BPatGE 47, 163 "Frühestmöglicher Auslösezeitpunkt").
  • BPatG, 12.06.2007 - 21 W (pat) 348/04
    Ein Übergreifen der Zähne und der Wurzelausnehmungen durch die Zahnfleischmasse mag somit zwar ein allgemein und breit gefasstes Merkmal sein, dies ist aber keine Frage der Klarheit oder Ausführbarkeit, sondern der Neuheit oder der erfinderischen Tätigkeit (siehe BPatGE 47, 163 Frühestmöglicher Auslösezeitpunkt und BPatGE 48, 143 Rahmensynchronisation).
  • BPatG, 28.04.2015 - 35 W (pat) 404/13

    Anspruch auf Löschung eines Streitgebrauchsmusters mit der Bezeichnung

    Er ist auch aus dem Patentrecht nicht bekannt (vgl. zuletzt BPatGE 54, 113 ff. - Elektronisches Steuergerät, BPatG Beschluss vom 25. März 2014, Az.: 35 W (pat) 428/12 und BPatG Beschluss vom 16. Dezember 2013, Az.: 15 W (pat) 33/08 - Batterieüberwachungsgerät; im Übrigen BPatG Beschluss vom 8. Juli 2009, Az.: 20 W (pat) 17/05 und Beschluss vom 15. April 2009, Az.: 20 W (pat) 71/04, sowie bereits BPatGE 47, 163 ff.).
  • BPatG, 15.10.2012 - 17 W (pat) 7/09
  • BPatG, 01.08.2008 - 20 W (pat) 47/07
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